Persönliche elektronische Geräte und Batterien werden als Gefahrgüter eingestuft. Das liegt daran, dass sie bei Beschädigung Wärme erzeugen, einen Kurzschluss verursachen und Feuer fangen können.
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu Ihren persönlichen elektronischen Geräten und Batterien. Die Symbole zeigen Ihnen, ob und unter welchen Bedingungen Sie sie mitnehmen dürfen:
Die Mitnahme defekter oder beschädigter persönlicher elektronischer Geräte oder Batterien sowie von Gegenständen, die vom Hersteller aus Sicherheitsgründen zurückgerufen wurden, ist nicht gestattet.
Die Liste der elektronischen Geräte und Batterien ist nicht abschliessend und kann jederzeit erweitert werden.
Die Leistung von Lithium-Ionen-Batterien ist in Wattstunden (Wh) angegeben. Bei Lithium-Metall-Batterien wird der Lithiumgehalt (LC) angegeben.
Umrechnungshilfe für die Batterieleistung:
- Wattstunden (Wh) = Amperestunden (Ah) x Spannung (V) oder
- Wattstunden (Wh) = Milliampere-Stunden (mAh) x Spannung (V) / 1000
Leistungsbeschränkung: max. 100 Wh oder 2 g LC pro Gerät
Artikelbeschränkung: max. 15 Geräte mit Batterien pro Fluggast
Tragbare elektronische Geräte für den persönlichen Gebrauch umfassen:
- Laptops, Mobiltelefone, Tablets
- elektrische Pflegeprodukte (Zahnbürsten, Rasierer usw.)
- elektrisches Spielzeug
- Drohnen, Uhren, Taschenrechner oder
- andere Unterhaltungs- oder Kommunikationsgeräte
Wenn möglich, sollten sie im Handgepäck transportiert werden.
Allgemeine Transportbestimmungen:
- Schützen Sie das Gerät vor Beschädigungen.
- Schützen Sie das Gerät vor unbeabsichtigter Aktivierung oder entfernen Sie den Akku und isolieren Sie die Anschlüsse, um einen Kurzschluss zu verhindern.
- Wenn Sie mehrere Geräte transportieren, verstauen Sie diese getrennt voneinander (z. B. durch Kleidung oder die Originalverpackung voneinander getrennt).
Zusätzliche Transportanforderungen für aufgegebenes Gepäck:
- max. 3 Geräte, die grösser als ein Smartphone sind.
- Packen Sie das Gerät nicht zusammen mit leicht entflammbaren Materialien ein (z. B. Parfüms, Aerosole usw.).
- Schalten Sie das Gerät vollständig aus und schützen Sie es vor unbeabsichtigter Aktivierung.
- Stellen Sie sicher, dass Apps, Alarme oder voreingestellte Konfigurationen deaktiviert sind.
- Schützen Sie das Gerät mit einer geeigneten Verpackung oder einer robusten Tasche mit ausreichender Polsterung.
Powerbanks gelten als Ersatzbatterien und nicht als elektronische Geräte. Informationen zum Mitführen von Powerbanks finden Sie im Abschnitt: «Powerbanks, Ersatzakkus und lose Batterien».
Hinweis:
- Aus Sicherheitsgründen müssen tragbare elektronische Geräte stets sichtbar und griffbereit sein, wenn sie an das Stromversorgungssystem des Flugzeugs angeschlossen sind.
- Für Geräte mit einer Akkuleistung von mehr als 100 Wh bis maximal 160 Wh ist eine Transportgenehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Bitte melden Sie bei der Buchung Ihres Fluges Geräte und Akkus, für die eine Genehmigung erforderlich ist, über das Kontaktformular an.
Tragbare elektronische Geräte für den persönlichen Gebrauch mit Batterien, die KEIN LITHIUM enthalten (z. B. Alkali-Mangan, Zink-Kohle, Nickel-Cadmium oder Nickel-Metallhydrid), umfassen:
- elektrische Pflegeprodukte (Zahnbürsten, Rasierer usw.)
- elektrisches Spielzeug
- Drohnen, Uhren, Taschenrechner oder
- andere Unterhaltungs- oder Kommunikationsgeräte
Wenn möglich, sollten sie im Handgepäck transportiert werden.
Transportbestimmungen im aufgegebenen Gepäck:
- Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor unbeabsichtigter Aktivierung.
- Stellen Sie sicher, dass Apps, Alarme oder voreingestellte Konfigurationen deaktiviert sind.
- Schützen Sie Ihre Geräte mit einer geeigneten Verpackung oder einer robusten Tasche mit ausreichender Polsterung.
- Wenn Sie mehrere Geräte transportieren, verstauen Sie diese getrennt voneinander (z. B. durch Kleidung oder unter Verwendung der Originalverpackung).
Zusätzliche Transportbestimmungen für auslaufsichere Nassbatterien:
- Leistungsbeschränkung: max. 12 V / 100 Wh pro Batterie
- Auslaufsichere Nassbatterien (z. B. Gelbatterien) dürfen keine freie oder nicht absorbierte Flüssigkeit enthalten.
Powerbanks gelten als Ersatzbatterien und nicht als elektronische Geräte. Informationen zur Mitnahme von Powerbanks finden Sie im Abschnitt «Powerbanks, Ersatzakkus und lose Batterien».
Leistungsbeschränkung: max. 100 Wh oder 2 g LC pro Powerbank
Artikelbeschränkung: max. 2 Powerbanks pro Fluggast
Transportbestimmungen:
Das Laden und Verwenden von Powerbanks ist verboten. Eine Ausnahme gilt für die Verwendung mit zugelassenen medizinischen Geräten.
Powerbanks dürfen nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstaut werden. Aus Sicherheitsgründen bewahren Sie Ihre Powerbanks bitte unter dem Vordersitz oder in dessen Sitztasche, am Körper oder im Handgepäck auf.
Schützen Sie Ihre Powerbank vor Beschädigungen und Kurzschlüssen, indem Sie beispielsweise die Originalverpackung verwenden.
- Schützen Sie Ihre Powerbank vor Beschädigung.
- Vermeiden Sie Kurzschlüsse bei Nichtgebrauch, z. B. durch Aufbewahrung in der Originalverpackung oder durch Isolierung der Anschlüsse – etwa indem Sie freiliegende Anschlüsse abkleben oder jede Powerbank in einen separaten Plastikbeutel oder eine Schutzhülle legen.
Hinweis:
Für Powerbanks mit einer Batterieleistung von mehr als 100 Wh bis maximal 160 Wh ist eine Transportgenehmigung durch die Fluggesellschaft erforderlich.
Bitte melden Sie bei der Buchung Ihres Fluges genehmigungspflichtige Powerbanks und Akkus über das Kontaktformular an.
Leistungs- und Artikelbeschränkung für Lithiumbatterien:
Max. 2 g LC
*Die Artikelbeschränkung umfasst alle Batterietypen, d. h. auslaufsichere Nassbatterien, Trockenbatterien, Gelbatterien, Lithiumbatterien und Powerbanks.
**Gilt nur für medizinische Geräte
Transportbestimmungen:
Bei allen Batterien müssen die Anschlüsse einzeln isoliert sein, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Dies ist möglich, wenn die Batterien in der Originalverpackung transportiert werden, freiliegende Pole mit Klebeband abgeklebt sind oder jede Batterie in einen separaten Plastik- oder Schutzbeutel verpackt ist.
Leistungs- und Artikelbeschränkung für auslaufsichere Nassbatterien:
- maximal 12 V / 100 Wh pro Batterie
- maximal 2 Ersatzbatterien
Hinweis:
- Das Aufladen von Batterien an Bord ist nicht gestattet.
- Für eine Akkuleistung von mehr als 100 Wh bis maximal 160 Wh sowie einen Lithiumgehalt von mehr als 2 g bis maximal 8 g ist eine Genehmigung der Fluggesellschaft für den Transport erforderlich.
- Bitte melden Sie genehmigungspflichtige Batterien bei der Flugbuchung über das Kontaktformular an.
Batteriebetriebene persönliche Transportgeräte sind alle kleinen Elektrofahrzeuge, die eine Person befördern können.
Dies umfasst folgende Gegenstände:
- Hoverboards
- E-Bikes
- Pedelecs/S-Pedelecs
- E-Scooter
- Elektrische Einräder
- Elektro-Gepäckroller (z. B. Modobags oder Airwheels)
- Unterwasser-Scooter
- Segways
- Elektrische Kinderwagen
- E-Skis und E-Snowboards
- eFoils (elektrisches Hydrofoil als Leistungs-Add-on für Surfbretter)
Dieses Verbot gilt unabhängig von der Leistungskapazität und davon, ob die Batterien fest verbaut oder herausnehmbar sind; es erstreckt sich zudem auf batteriebetriebene persönliche Fortbewegungsmittel ohne integrierten Akku.
Die oben genannten Beispiele spiegeln nur eine Auswahl potenzieller Geräte wider.
Diese Gegenstände dürfen nur als Fracht gemäss den IATA-Gefahrgutvorschriften befördert werden.
Aus Sicherheitsgründen und aus Gründen der Ladefähigkeit im Flugzeug gelten Einschränkungen in Bezug auf:
- Batterieleistung
- Gesamtgewicht und
- die Abmessungen des Rollstuhls oder der Mobilitätshilfe
Hinweis:
- Aus Sicherheitsgründen gilt für Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen mit fest eingebautem, nicht entnehmbarem Lithium-Akku eine Begrenzung auf maximal zwei Akkus mit einer jeweiligen Kapazität von bis zu 160 Wh.
- Für Rollstühle und Mobilitätshilfen ist eine Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Bitte senden Sie uns rechtzeitig – spätestens 48 Stunden vor Abflug – die erforderlichen Angaben (technisches Datenblatt des Herstellers oder Bedienungsanleitung) zu Ihrem Rollstuhl oder Ihrer Mobilitätshilfe über das unten zum Download bereitstehende Kontaktformular zur Prüfung und Genehmigung zu.
Leistungsbeschränkung für Lithiumbatterien: max. 160 Wh oder 8 g LC pro Gerät
Leistungsbeschränkung für auslaufsichere Nassbatterien: max. 100 Wh und 12 V pro Gerät
Hinweis:
- Für batteriebetriebene tragbare medizinische Geräte ist eine Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Bitte laden Sie das ausgefüllte Formular für POC(PDF)Der Link wird in einem neuen Browser-Tab geöffnet-Geräte zusammen mit dem Formular mit den medizinischen Informationen MEDIF (PDF)Der Link wird in einem neuen Browser-Tab geöffnet auf med.swiss.com hoch.
- Bitte lesen Sie das Informationsblatt für CPAP-GeräteDer Link wird in einem neuen Browser-Tab geöffnet und laden Sie die medizinischen Informationen zur technischen Genehmigung auf med.swiss.com hoch.
Artikelbeschränkung: nur in Mengen für den persönlichen Gebrauch*
Leistungsbeschränkung für Lithiumbatterien: max. 100 Wh oder 2 g LC pro Gerät
Transportbeschränkungen im Handgepäck:
- Die Nutzung oder Aufladung an Bord ist verboten.
- Die Geräte dürfen nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstaut werden. Bitte verstauen Sie Ihre Geräte aus Sicherheitsgründen in Ihrem Handgepäck unter dem Vordersitz, in der Sitztasche oder führen Sie sie bei sich.
- Eine versehentliche Aktivierung darf nicht möglich sein.
Hinweis: In einigen Ländern ist es verboten, E-Zigaretten oder andere Inhaliergeräte mit sich zu führen.
*Es gilt eine Artikelbeschränkung von maximal 15 tragbaren Elektronikgeräten pro Fluggast.
Artikelbeschränkung: max. 15 Geräte (einschliesslich aller elektronischen Geräte) mit Lithiumbatterien pro Fluggast
Max. 2 g LC
Wenn möglich, sollten sie im Handgepäck transportiert werden.
Transportbestimmungen im aufgegebenen Gepäck:
- maximal 3 Geräte, die grösser als ein Smartphone sind
- Packen Sie Ihre Geräte nicht zusammen mit leicht entzündlichen Materialien (z. B. Parfüms, Aerosole usw.) ein.
- Schalten Sie die Geräte vollständig aus und schützen Sie sie vor unbeabsichtigter Aktivierung.
- Stellen Sie sicher, dass Apps, Alarme oder voreingestellte Konfigurationen deaktiviert sind.
- Schützen Sie Ihre Geräte mit einer geeigneten Verpackung oder einer robusten Tasche mit ausreichender Polsterung.
- Wenn Sie mehrere Geräte transportieren, verstauen Sie diese getrennt voneinander (z. B. durch Kleidung oder unter Verwendung der Originalverpackung).
Powerbanks gelten als Ersatzbatterien und nicht als elektronische Geräte. Informationen zur Mitnahme von Ersatzakkus finden Sie im Abschnitt: «Powerbanks, Ersatzakkus und lose Batterien».
Hinweis:
- Für Foto- und Videogeräte mit einer Akkuleistung von mehr als 100 Wh bis maximal 160 Wh ist eine Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Bitte melden Sie genehmigungspflichtige Geräte oder Batterien bei der Flugbuchung über das Kontaktformular an.
Detaillierte Informationen zur Mitnahme von Lawinenrucksäcken finden Sie unter folgendem Link:
Artikelbeschränkung: nur in Mengen für den persönlichen Gebrauch*
*Es gilt eine Artikelbeschränkung von maximal 15 tragbaren Elektronikgeräten pro Fluggast.
Hinweis:
- Für Tauchlampen, Lötkolben oder wärmeerzeugende Gegenstände ist eine Genehmigung der Fluggesellschaft für den Transport erforderlich.
- Bitte melden Sie Tauchlampen, Lötkolben oder wärmeerzeugende Gegenstände bei der Flugbuchung über das Kontaktformular an.
Transportbeschränkungen im Handgepäck:
- Das Gerät muss ausgeschaltet sein.
- In tragbaren elektronischen Geräten, die extreme Hitze erzeugen können, müssen Batterien und Heizelemente isoliert werden, indem das Heizelement, die Batterie oder andere Komponenten entfernt werden.
- Es gelten die Vorschriften für die Beförderung loser Batterien oder tragbarer elektronischer Geräte mit eingelegten Batterien. Weitere Informationen finden Sie in den Abschnitten «Powerbanks, Ersatzakkus und lose Batterien» sowie «Tragbare elektronische Geräte mit Lithiumbatterien für den persönlichen Gebrauch».
Artikelbeschränkung (einschliesslich Lithiumbatterien*): 20 Artikel pro Fluggast
*Die Artikelbeschränkung gilt für alle Batterietypen. Das bedeutet auslaufsichere Nassbatterien, Trockenbatterien, Gelbatterien und Lithiumbatterien.
Beispiele für auslaufsichere Nassbatterien: Gelbatterien oder AGM-Batterien
Beispiele für Trockenbatterien: Nickel-Metallhydridbatterien, Nickel-Cadmium-, Alkali-Mangan- oder Zink-Kohle-Batterien
Transportbestimmungen für auslaufsichere Nass- und Trockenbatterien:
- Auslaufsichere Nassbatterien (z. B. Gelbatterien) dürfen keine freie oder nicht absorbierte Flüssigkeit enthalten.
- Es muss sichergestellt werden, dass die Batterien vor Hitze geschützt sind und selbst keine Wärme erzeugen können.
- Bei allen Batterien müssen die Anschlüsse einzeln isoliert sein, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Dies ist möglich, wenn die Batterien in der Originalverpackung transportiert werden, freiliegende Pole mit Klebeband abgeklebt sind oder jede Batterie in einen separaten Plastik- oder Schutzbeutel verpackt ist.
Leistungs- und Artikelbeschränkung für auslaufsichere Nassbatterien:
- maximal 12 V / 100 Wh pro Batterie
- maximal 2 Ersatzbatterien
Leistungsbeschränkung: max. 100 Wh / 2 g LC
- Smartes Gepäck ist Reisegepäck mit technischen Funktionen wie einem eingebauten Schloss, einer Waage oder GPS-Tracking. Elektrotransportgeräte für den Transport persönlicher Gegenstände, wie z. B. ein elektrischer Golf-Trolley, fallen ebenfalls unter smartes Gepäck.
Transportbestimmungen:
- Die Batterie muss aus dem Gepäck entfernt werden.
- Die entnommene Batterie muss in der Kabine transportiert werden. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt «Powerbanks, Ersatzakkus und lose Batterien».
- Ohne Batterie kann der Koffer als aufgegebenes Gepäck transportiert werden.
Hinweis:
- Elektromobil-Gepäckstücke (z. B. Modobags oder Airwheel) sind für den Transport verboten. Siehe Kapitel «Batteriebetriebene persönliche Transportgeräte, z. B. E-Bikes, E-Scooter, Unterwasser-Scooter, E-Gepäckroller und andere».
- Für Geräte mit fest in «Smart Baggage» (intelligentem Reisegepäck) verbauten Lithium-Batterien – wie etwa elektronische Schlösser oder elektronische Waagen – finden Sie die Leistungsbeschränkungen im Abschnitt: «Smartes Gepäck – fest verbaute Lithium-Batterien».
- Informationen zu Gepäck-Trackern oder elektronischen Gepäckanhängern (EBTs) finden Sie in den Abschnitten «Gepäck-Tracker» und «Elektronische Gepäckanhänger (EBTs)».
- Für eine Batterieleistung von mehr als 100 Wh bis max. 160 Wh ist eine Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
- Bitte melden Sie bei der Buchung Ihres Fluges genehmigungspflichtige Powerbanks und Akkus über das Kontaktformular an.
Leistungsbeschränkung: max. 2,7 Wh / 0,3 g LC
- Smartes Gepäck ist Reisegepäck mit technischen Funktionen wie einem eingebauten Schloss, einer Waage oder GPS-Tracking. Elektrotransportgeräte für den Transport persönlicher Gegenstände, wie z. B. ein elektrischer Golf-Trolley, fallen ebenfalls unter smartes Gepäck.
Hinweis:
- Smartes Gepäck mit fest installierten Lithiumbatterien über 2,7 Wh oder 0,3 g LC ist für den Transport verboten.
Leistungsbeschränkung pro Gerät:
Leistungsbeschränkung (pro Gerät)
Im Handgepäck erlaubt
Im aufgegebenen Gepäck oder in der Transportbox erlaubt
max. 2,7 Wh
max. 0,3 g LC
> 2,7 Wh / 0,3 g LC bis max. 100 Wh / 2 g LC
Transportbeschränkung bis max. 2,7 Wh / 0,3 g LC:
Zugelassene Übertragungsfunktionen: energiesparende Übertragungsfunktionen wie WLAN, UWB, Bluetooth oder RFID
Der Tracker darf während des Transports eingeschaltet bleiben, muss jedoch in einem Gepäckstück verstaut werden, um Beschädigungen zu vermeiden.
Transportbeschränkung > 2,7 Wh / 0,3 g LC bis max. 100 Wh / 2 g LC:
Der GPS-Tracker muss während des Transports ausgeschaltet und so verpackt werden, dass Beschädigungen oder eine versehentliche Aktivierung verhindert werden.
Hinweis:
Bei der Verwendung in Transportboxen für Haustiere muss der Tracker so befestigt werden, dass er vor Beschädigungen geschützt ist und das Wohlbefinden des Tieres nicht beeinträchtigt.
Gepäckstücke mit einem elektronischen Gepäckanhänger (EBT) mit Routenangabe, z. B. BAGTAG oder Rimowa Smart Bags usw., die anstelle eines gedruckten Thermogepäckanhängers verwendet werden, sind sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck zulässig.
Wenn Sie ein elektronisches Gerät oder einen Akku mit auf Ihre Reise nehmen möchten, das bzw. der oben nicht aufgeführt ist, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.
Weitere Transportinformationen:
- Alle Lithiumbatterien müssen die Anforderungen des UN-Handbuchs «Prüfungen und Kriterien», Teil III, Unterabschnitt 38.3, erfüllen.
- Wenn Sie elektronische Geräte oder Batterien transportieren, die nicht für den Transport zugelassen sind, riskieren Sie, dass diese am Flughafen beschlagnahmt werden. SWISS übernimmt keine Haftung für beschlagnahmte Waren.
- Diese Transportrichtlinien entsprechen sowohl den nationalen Anforderungen als auch den aktuellen IATA-Gefahrgutvorschriften für den sicheren Transport von elektronischen Geräten und Batterien. SWISS behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen restriktivere Massnahmen zu ergreifen.
- Es können restriktivere Landesvorschriften gelten.
PDFs
-
Übersicht über gefährliche Güter herunterladen (PDF) Der Link wird in einem neuen Browser-Tab geöffnet Dieser Link führt Sie auf eine externe Website, deren Sicherheit und Barrierefreiheit SWISS nicht beeinflussen kann. -
Übersicht über Lithium-Ionen/Metall-Akkus und Transportmittel herunterladen (PDF) Der Link wird in einem neuen Browser-Tab geöffnet Dieser Link führt Sie auf eine externe Website, deren Sicherheit und Barrierefreiheit SWISS nicht beeinflussen kann.